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Am Sportplatz 4
63110 Rodgau

Reiserecht

Das Reiserecht wird in der Regel erst dann wichtig, wenn die gebuchte Reise vorüber ist und es um die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln geht oder aber, wenn die Reise erst gar nicht angetreten werden konnte. Gerade dann ist es entscheidend, ohne viel Verzögerung sein Recht durchzusetzen. Hierfür übernehmen wir Ihre rechtliche Vertretung und machen die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche in Folge von

  • Hotelbuchungen
  • Flugbuchungen
  • Sonstige Reise- und Freizeitaktivitäten
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Überblick

Die Komplexität des Reiserechts besteht meist darin, festzustellen wo man welche Ansprüche geltend machen muss. Zudem bestehen gerade bei Reisen außerhalb von Deutschland oftmals vielfältige gesetzliche Regelungen im internationalen und europäischen Recht, welche man kennen muss, um bei dem richtigen Adressaten die zutreffenden Ansprüche geltend zu machen.
Diesbezüglich beraten wir Sie gerne, welche Ansprüche Sie haben und erklären Ihnen den weiteren Prozess der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. So vertreten wir Ihre Interessen und verhelfen Ihnen zu dem Ihnen zustehenden Schadensersatz.

Unsere Unterstützung auf dem Gebiet des Reiserechts

  • Allgemeines Reisevertragsrecht
  • Individualreiserecht
  • Pauschalreiserecht

  • Ansprüche bei Reisemängeln
  • Vorzeitiger Reiseabbruch
  • Ansprüche bei Stornierung